.

3 Lage und regionale Einordnung

3.1 Lage und verwaltungsmäßige Gliederung

Der Rastpfuhl liegt am Nordrand der Kernstadt Saarbrücken (Stadtgrenzen vor dem 1. Jan. 1974).
Das bebaute Gebiet des Rastpfuhls erstreckt sich von der Südgrenze Rheinstraße aus ca. 1,5 km in nordnordwestliche Richtung. Die maximale Ausdehnung in West-Ost-Richtung beträgt ebenfalls ca. 1,5 km.
Im Westen wird das bebaute Gebiet des Rastpfuhls von der Hubert-Müller-Straße begrenzt, im Osten im Wesentlichen von der Fischbachtalbahn. Im Norden schließt sich der Saarkohlenwald an die Wohnbebauung an.
Das Zentrum des Rastpfuhls hat die Geo-Koordinaten 49,2506717 N, 6,9631996 O.
Verwaltungsmäßig bildet der Rastpfuhl heute den Distrikt Nummer 126 der Stadt Saarbrücken. Der Distrikt gehört zum Stadtteil Malstatt (Stadtteile-Nummer 12) und zum übergeordneten Bezirk Nr. 1 (Saarbrücken-Mitte). Im Südosten verläuft
die Distriktgrenze des Rastpfuhls etwas anders als die faktische Grenze, s. Karte (s.a. Abb. 3.1).

Verwaltungs- und faktische Grenzen des Rastpfuhls

Abb. 3.1: Grenzen des Rastpfuhls (höher aufgelöste Grafik als PDF-Datei)

Im Westen und Südwesten hat der Distrikt mit der Hubert-Müller-Straße und der Autobahn A1 bzw. mit der Rheinstraße eine Grenze zum Distrikt 242 (Ottstraße) und damit zum Stadtteil Burbach. Alle anderen angrenzenden Bezirke gehören zu Malstatt. Im Norden und im Osten ist dies der Distrikt 121 (Rußhütte) und im Süden sind es die Distrikte 124 (Leipziger Straße) und 125 (Jenneweg).

Bahnanlagen des früheren Bahnhofs Saarbrücken-Schleifmühle
Die Anlagen des früheren Bahnhofs Saarbrücken-Schleifmühle gehören zwar mit einem großen Anteil formal zum Distrikt Rastpfuhl 126, sind aber morphologisch dem Fischbachtal und damit der Rußhütte zuzuordnen. Zudem wäre bei den Bahnanlagen nur eine ganzheitliche Betrachtung sinnvoll. Hier sollen nur  die Bahnanlagen um das ehemalige Industrie- und spätere Gewerbegebiet am oberen  Jenneweg behandelt werden.
Insofern ergibt sich auch im Osten eine faktische Grenze des Rastpfuhls, die von der Distriktgrenze abweicht.

3.2 Statistische Bezirke und Quartiere

Die Distrikte werden vom Amt für Entwicklungsplanung, Statistik und Wahlen der Landeshauptstadt Saarbrücken weiter
 „statistische Bezirke“ untergliedert, s. Abb. 3.2.

Statistische Bezirke des Rastpfuhls
Abb. 3.2: Statistische Bezirke des Rastpfuhls

Zur weiteren Strukturierung des Rastpfuhls wird hier hierarchisch unterhalb der Distrikte für die meisten Wohngebiete des Rastpfuhls die Gliederungsebene „Quartier“ oder „Wohnviertel“ eingeführt, s. Karte (Abb. 3.3). Im Einzelfall ist es darüber hinaus erforderlich, innerhalb der Quartiere einzelne Siedlungen zu benennen. Die Untergliederung in Quartiere und Siedlungen ergibt sich aus unterschiedlichen städtebaulichen und sozialen Strukturen.
Auf dem oberen Rastpfuhl bewirken die breit ausgebaute Lebacher Landstraße, die dazu parallel verlaufenden Saarbahn-
Gleise und ab der Höhe Siedlerheim der Taleinschnitt eine deutliche Trennung in eine West- und in eine Ostseite. Im Volksmund  werden diese als die "ähn unn die anner Seid" bezeichnet. Die Zuordnung hängt dabei vom jeweiligen Standpunkt ab.

Quartiere des Rastpfuhls
Abb. 3.3:
Quartiere des Rastpfuhls (höher aufgelöste Grafik als PDF-Datei)

3.3 Naturräumliche Einordnung

Vorbemerkung: Als Naturraum bezeichnet man weitgehend unabhängig von politischen Grenzen eine Region mit gleichen oder ähnlichen geografischen Eigenschaften und gleicher oder ähnlicher Flora und Fauna.
Biogeografisch, d.h. in der Zusammenfassung der Naturräume zu Großlandschaften gehört der Rastpfuhl wie der größte Teil Deutschlands zur sog. kontinentalen Region.
Anders als bei der Zuordnung zur biogeografischen Großregion unterscheiden sich Gliederung, Grenzverlauf und Nummerierung der Naturräume abhängig vom Bearbeiter bzw. Herausgeber und unterliegen dem Wandel der Zeiten. Aus diesen Gründen ist für den Rastpfuhl keine einheitliche Darstellung möglich.
Bis auf den äußersten Nordwesten wird das Saarland der Großregion (Region 1. Ordnung) „(Südwestdeutsches) Schichtstufenland beiderseits des Oberrheingrabens“ zugeordnet. Saarbrücken und damit der Rastpfuhl liegen im Teil Pfälzisch-Saarländischen Schichtstufenland (Region 2. Ordnung) und in der darin enthaltenen Region Saar-Nahe-Bergland (Region 3. Ordnung, Ordnungsnummer 19).
Weitere Gemeinsamkeiten in den verschiedenen Darstellungen lassen sich leider nicht feststellen.

Naturräumliche Gebiete auf dem Rastpfuhl
Naturräumliche Gebiete Rastpfuhl
Abb. 3.4: Naturräumliche Gebiete auf dem Rastpfuhl

Quellen:
  1. Distriktkarten im Demographiebericht für den Regionalverband Saarbrücken 2011, herausgegeben vom Regionalverband Saarbrücken, Fachdienst Regionalentwicklung und Planung, Januar 2012. Online-PDF-Datei, sowie aktuelle Online-Ausgabe
  2. Integriertes Stadteilentwicklungskonzept (ISEK) Malstatt - Energetischer Fachbeitrag, Stadtwerke Saarbrücken Consulting GmbH. Online (PDF-Datei)
  3. Karte: Die naturräumlichen Einheiten auf Blatt 159 Saarbrücken; Geographische Landesaufnahme 1 : 200 000, Naturräumliche Gliederung Deutschlands; bearbeitet von Schneider, Helga. Verlag: Bonn, Bundesforschungsanstalt für Landeskunde und Raumordnung, 1972. Online-PDF-Datei
  4. „Naturräumliche Gliederung des Saarlandes“ (Schneider, H. 1972) - Geographische Landesaufnahme; (Hrsg.) Institut für Landeskunde. Online auf dem GeoPortal Saarland
  5. Karte: "Naturräumliche Gliederung des Saarlandes und angrenzender Gebiete" (Schneider, T. 2011) Online auf dem GeoPortal Saarland
  6. Liste: Übersicht über die Naturräumlichen Einheiten "Saarland und Umgebung" (Stand: 21.10.2007, ergänzt 11.09.2011). Online-PDF-Datei
  7. Bettinger, Andreas: Vielfalt zwischen Grenzen – eine geographische Landeskunde des Saarlandes, Band 1., Natur – Landschaft – Umweltschutz.  Institut für Landeskunde, Saarbücken, 2016, ISBN 978-3-923877-61-4
  8. Biogeografische Regionen und naturräumliche Haupteinheiten Deutschlands, online auf den Internetseiten des Bundesamts für Naturschutz

3.4 Geschichtliches

Territoriale Zuordnung
Bis 1793 gehörte der Rastpfuhl zum Bann des Dorfes Malstatt und damit zur Grafschaft (Nassau-)Saarbrücken im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation. Nach der Besetzung durch französische Truppen im Jahr Januar 1793 wurde die Grafschaft im Oktober 1797 im Frieden von Campo Formio an Frankreich abgetreten. Malstatt und damit der Rastpfuhl lagen dann im Kanton Saarbrücken im „Département de la Sarre“ , ab dem Jahr 1800 in der Mairie Saarbrücken. Auch nach dem Niedergang Napoleons änderte sich dies zunächst nicht, denn im 1. Pariser Frieden vom 30. Mai 1814 verblieben die Kantone Saarbrücken und St. Arnual sowie ein Teil des Kantons Lebach bei Frankreich. Erst mit dem 2. Pariser Frieden vom 20. November 1815 fielen diese Gebiete an Preußen. Malstatt gehörte dann zum Kreis Saarbrücken im Regierungsbezirk Trier der Provinz Rheinland.
Mit Inkrafttreten des Versailler Vertrages nach dem 1. Weltkrieg war Saarbrücken im neu geschaffenen" Saargebiet" von 1920 bis 1935 dem Völkerbund unterstellt. Von 1935 bis 1945 gehörte Saarbrücken und damit der Rastpfuhl zum Deutschen Reich.
Von 1945 bis 1947 unterstand das Saarland einer französischen Militärregierung. Bis zum Beitritt des Saarlandes als 10. Bundesland in die Bundesrepublik Deutschland zum 1. Januar 1957 das Saarland ein (halb-)autonomer Staat.

Baubezirksgrenzen 1930-er Jahre
In die Grundkarte von Saarbrücken-Malstatt, herausgegeben 1932, der Rastpfuhl im Rahmen einer "Generalplanung für Neu-Malstatt" in die drei Bezirke "Rastpfuhl West", "Rastpfuhl Ost" und "6 Lebacher Landstraße" aufgeteilt, s. Abb. 3.5. Wann nach 1932 die Einteilung erfolgte, ist nicht bekannt. Da der Planbezirk "Lebacher Landstraße" zusätzlich auch als  "SS-Siedlung" bezeichnet ist, dürfte die die Karte erst nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten im Jahr 1933, aber vor der Planung der Waldsiedlung entstanden sein, vgl. Kap. 10.2. Informationen zu den Planungen einer "SS-Grenzlandsiedlung" findet man in Kap. 10.5 Nicht-realisierte Projekte.
Die In die Karte eingetragenen Planungsgrenzen wurden nach Norden hin nicht weiter fortgeführt. Dies hängt zum einen mit der Blattgrenze der zugrunde gelegten Karte zusammen, vermutlich aber auch mit dem Fakt, dass zu der Zeit das fragliche Gebiet des Rastpfuhl im  Norden noch vollständig mit Wald bedeckt war.

Verwaltungsgrenzen 1947 bis mindestens 1965
Nach dem Ende des 2. Weltkriegs wurde die Stadt Saarbrücken in 26 Bezirke eingeteilt, um „den Verkehr der Bevölkerung mit der Verwaltung zu erleichternDie Bereiche des heutigen Rastpfuhls westlich der Lebacher Straße zusammen mit dem heutigen Distrikt 124 Leipziger Straße bildeten den Bezirk 12 "Rastpfuhl - Leipziger Straße". Der östliche obere Rastpfuhl wurde dem Bezirk 7 "Rußhütte" zugeschlagen, die südlichen davon liegenden Gebiete östlich der Lebacher Straße gehörten zum Bezirk 11 "Jenneweg".
In [9] sind die Bezirksgrenzen für das Gebiet des Rastpfuhls im wesentlichen beibehalten worden. Lediglich die Grenze zwischen den Bezirken Jenneweg und Rußhütte wurde konkretisiert und entlang der Rußhütter und der Amselstraße dargestellt. Auch die Nummerierung wurde angepasst, s.a. Abb. 3.5.
Diese Einteilung in Bezirke dürfte mindestens bis zur Gebietsreform 1974 so beibehalten worden sein.[10]

Bezirke bis 1960er
Abb. 3.5: Verwaltungsgrenzen 1932 und 1947
Legende:
Baubezirke 1932
1 Rastpfuhl West
5 Rastpfuhl Ost
6 Lebacher Landstraße (SS-Siedlung)

Bezirke 1947

7  Rußhütte
11 Jenneweg
12 Rastpfuhl - Leipziger Straße

Bezirke 1965

21  Rußhütte
25 Jenneweg
26 Rastpfuhl


Quellen:
  1. Kloevekorn, Fritz: Saarbrücken. Werden, Vergehen, Wiederauferstehen einer deutschen Grenzstadt.
    Saarbrücker Zeitung, Saarbrücken, 1960.
  2. Plisch, Uta: Ein Blick zurück auf die Grafschaft Saarbrücken und ihre Geschichte. Online auf den "Saarland-Lese"-Seiten des Bertuch Verlags, Weimar
  3. Belculfine, Thomas: Zur Geschichte der Landeshauptstadt Saarbrücken. Online auf den Seiten "regionalgeschichte.net" des Instituts für Geschichtliche Landeskunde an der Universität Mainz e.V., 2014
  4. Linksrheinische Gebiete (1794-1815) auf den Internetseiten des Landschaftsverbands Rheinland (LVR)
  5. Köllner, Friedrich, Köllner, Adolf, Ruppersberg, Albert: Geschichte der ehemaligen Grafschaft Saarbrücken, III. Teil (Geschichte der Stadt Saarbrücken), 2. Band, 2. Auflage 1914. Nachdruck 1979, Verlag Saarbrücker Bücher St. Ingbert. ISBN 3-921 815-06-1
  6. Burg, Peter: Saarbrücken im revolutionären Wandel (1789-1815), in: Wittenbrock, Rolf (Hrsg.): Die Geschichte der Stadt Saarbrücken, Bd. 1
  7. Grundkarte des Deutschen Reichs, Blatt Saarbrücken-Malstatt, Hrsg. Reichsamt für Landesaufnahme, Berlin 1932, mit eingezeichneten Baubezirksgrenzen und handschriftlichem Beiblatt (StA SB, Sign. V 60 – 23 (G60-23): Bebauungsplan für das Gebiet an der Leipziger und Lebacher Straße (Neu-Malstatt) mit Plänen 1926 – 1937)
  8. Einteilung der Stadt in Stadtbezirke mit Karte und Bevölkerungszahlen, 1947 (StA-SB, Sign. Dezernat GS 2, Mappe (I))
  9. Tietz, Bruno: Die sozialökonomische Entwicklung im Saarland und in der Stadt Saarbrücken bis zum Jahre 1975.
    Gesellschaft d. Förderer d. Handelsinstituts an d. Universität d. Saarlandes e.V., 2. Auflage 1965
  10. Brenner, Esther: Eine Stadt, vier Bezirke, 20 Stadtteile. In: Saarbrücker Zeitung v. 17. Mai 2022





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