3 Lage und regionale Einordnung
3.1 Lage und verwaltungsmäßige Gliederung
Der Rastpfuhl liegt am Nordrand der Kernstadt Saarbrücken (Stadtgrenzen
vor dem 1. Jan. 1974).
Das bebaute Gebiet des Rastpfuhls erstreckt sich von der Südgrenze
Rheinstraße aus ca. 1,5 km in nordnordwestliche Richtung. Die maximale
Ausdehnung in West-Ost-Richtung beträgt ebenfalls ca. 1,5 km.
Im Westen wird das bebaute Gebiet des Rastpfuhls von der
Hubert-Müller-Straße begrenzt, im Osten im Wesentlichen von der
Fischbachtalbahn. Im Norden schließt sich der Saarkohlenwald an die
Wohnbebauung an.
Das Zentrum des Rastpfuhls hat die Geo-Koordinaten 49,2506717 N, 6,9631996 O.
Verwaltungsmäßig bildet der Rastpfuhl heute den Distrikt
Nummer 126 der Stadt Saarbrücken. Der Distrikt gehört zum Stadtteil
Malstatt (Stadtteile-Nummer 12) und zum übergeordneten Bezirk Nr. 1
(Saarbrücken-Mitte). Im Südosten verläuft
die Distriktgrenze des Rastpfuhls etwas anders als die faktische Grenze,
s. Karte (s.a. Abb. 3.1).
Abb. 3.1: Grenzen
des Rastpfuhls (höher
aufgelöste Grafik als PDF-Datei)
Im Westen und Südwesten hat der Distrikt mit der
Hubert-Müller-Straße und der Autobahn A1 bzw. mit der Rheinstraße eine
Grenze zum Distrikt 242 (Ottstraße) und damit zum Stadtteil Burbach.
Alle anderen angrenzenden Bezirke gehören zu Malstatt. Im Norden und im
Osten ist dies der Distrikt 121 (Rußhütte) und im Süden sind es die
Distrikte 124 (Leipziger Straße) und 125 (Jenneweg).
Bahnanlagen des früheren Bahnhofs Saarbrücken-Schleifmühle
Die Anlagen des früheren Bahnhofs Saarbrücken-Schleifmühle gehören zwar
mit einem großen Anteil formal zum Distrikt Rastpfuhl 126, sind aber
morphologisch dem Fischbachtal und damit der Rußhütte zuzuordnen. Zudem
wäre bei den Bahnanlagen nur eine ganzheitliche Betrachtung sinnvoll.
Hier sollen nur die Bahnanlagen um das ehemalige Industrie- und
spätere Gewerbegebiet am oberen Jenneweg behandelt werden.
Insofern ergibt sich auch im Osten eine faktische Grenze des Rastpfuhls,
die von der Distriktgrenze abweicht.
3.2 Statistische Bezirke und Quartiere
Die Distrikte werden vom Amt für Entwicklungsplanung, Statistik und
Wahlen der Landeshauptstadt Saarbrücken weiter
„statistische Bezirke“ untergliedert, s. Abb. 3.2.
Abb. 3.2: Statistische Bezirke des Rastpfuhls
Zur weiteren Strukturierung des Rastpfuhls wird hier hierarchisch
unterhalb der Distrikte für die meisten Wohngebiete des Rastpfuhls die
Gliederungsebene „Quartier“ oder „Wohnviertel“ eingeführt, s. Karte
(Abb. 3.3). Im Einzelfall ist es darüber hinaus erforderlich, innerhalb
der Quartiere einzelne Siedlungen zu benennen. Die Untergliederung in
Quartiere und Siedlungen ergibt sich aus unterschiedlichen
städtebaulichen und sozialen Strukturen.
Auf dem oberen Rastpfuhl bewirken die breit ausgebaute Lebacher
Landstraße, die dazu parallel verlaufenden Saarbahn-
Gleise und ab der Höhe Siedlerheim der Taleinschnitt eine deutliche
Trennung in eine West- und in eine Ostseite. Im Volksmund werden
diese als die "ähn unn die anner Seid" bezeichnet. Die Zuordnung hängt
dabei vom jeweiligen Standpunkt ab.
Abb. 3.3: Quartiere des Rastpfuhls (
höher aufgelöste Grafik als PDF-Datei)
3.3
Naturräumliche Einordnung
Vorbemerkung: Als Naturraum
bezeichnet man weitgehend unabhängig von politischen Grenzen eine Region
mit gleichen oder ähnlichen geografischen Eigenschaften und gleicher
oder ähnlicher Flora und Fauna.
Biogeografisch, d.h. in der Zusammenfassung der Naturräume zu
Großlandschaften gehört der Rastpfuhl wie der größte Teil Deutschlands
zur sog.
kontinentalen Region.
Anders als bei der Zuordnung zur biogeografischen Großregion
unterscheiden sich Gliederung, Grenzverlauf und Nummerierung der
Naturräume abhängig vom Bearbeiter bzw. Herausgeber und
unterliegen dem Wandel der Zeiten. Aus diesen Gründen ist für den
Rastpfuhl keine einheitliche Darstellung möglich.
Bis auf den äußersten Nordwesten wird das Saarland der Großregion
(Region 1. Ordnung) „(Südwestdeutsches) Schichtstufenland beiderseits
des Oberrheingrabens“ zugeordnet. Saarbrücken und damit der Rastpfuhl
liegen im Teil Pfälzisch-Saarländischen Schichtstufenland (Region 2.
Ordnung) und in der darin enthaltenen Region Saar-Nahe-Bergland (Region
3. Ordnung, Ordnungsnummer 19).
Weitere Gemeinsamkeiten in den verschiedenen Darstellungen lassen sich
leider nicht feststellen.
Naturräumliche Gebiete auf dem
Rastpfuhl
Abb. 3.4: Naturräumliche Gebiete
auf dem Rastpfuhl
Quellen:
- Distriktkarten im Demographiebericht für den Regionalverband
Saarbrücken 2011, herausgegeben vom Regionalverband Saarbrücken,
Fachdienst Regionalentwicklung und Planung, Januar 2012. Online-PDF-Datei, sowie aktuelle Online-Ausgabe
- Integriertes Stadteilentwicklungskonzept (ISEK) Malstatt -
Energetischer Fachbeitrag, Stadtwerke Saarbrücken Consulting GmbH. Online
(PDF-Datei)
- Karte: Die naturräumlichen Einheiten auf Blatt 159 Saarbrücken;
Geographische Landesaufnahme 1 : 200 000, Naturräumliche Gliederung
Deutschlands; bearbeitet von Schneider, Helga. Verlag: Bonn,
Bundesforschungsanstalt für Landeskunde und Raumordnung, 1972. Online-PDF-Datei
- „Naturräumliche Gliederung des Saarlandes“ (Schneider, H. 1972) -
Geographische Landesaufnahme; (Hrsg.) Institut für Landeskunde.
Online auf dem GeoPortal
Saarland
- Karte: "Naturräumliche Gliederung des Saarlandes und angrenzender
Gebiete" (Schneider, T. 2011) Online auf dem GeoPortal Saarland
- Liste: Übersicht über die Naturräumlichen Einheiten "Saarland und
Umgebung" (Stand: 21.10.2007, ergänzt 11.09.2011). Online-PDF-Datei
- Bettinger, Andreas: Vielfalt
zwischen Grenzen – eine geographische Landeskunde des Saarlandes,
Band 1., Natur – Landschaft – Umweltschutz. Institut für
Landeskunde, Saarbücken, 2016, ISBN 978-3-923877-61-4
- Biogeografische Regionen und naturräumliche Haupteinheiten
Deutschlands, online auf den Internetseiten des Bundesamts
für Naturschutz
3.4 Geschichtliches
Territoriale Zuordnung
Bis 1793 gehörte der Rastpfuhl zum Bann des Dorfes Malstatt und damit
zur Grafschaft (Nassau-)Saarbrücken im Heiligen Römischen Reich
Deutscher Nation. Nach der Besetzung durch französische Truppen im
Jahr Januar 1793 wurde die
Grafschaft im Oktober 1797 im Frieden von Campo Formio an Frankreich
abgetreten. Malstatt und damit der Rastpfuhl lagen dann im Kanton
Saarbrücken im „Département de la Sarre“ , ab dem Jahr 1800 in
der Mairie Saarbrücken. Auch nach dem Niedergang Napoleons änderte
sich dies zunächst nicht, denn im 1. Pariser Frieden vom 30.
Mai 1814 verblieben
die Kantone Saarbrücken und St. Arnual sowie ein Teil des Kantons
Lebach bei Frankreich. Erst mit dem 2. Pariser Frieden vom 20.
November 1815 fielen
diese Gebiete an Preußen. Malstatt gehörte dann zum Kreis Saarbrücken
im Regierungsbezirk Trier der Provinz Rheinland.
Mit Inkrafttreten des Versailler Vertrages nach dem 1. Weltkrieg war
Saarbrücken im neu geschaffenen" Saargebiet" von 1920 bis 1935 dem
Völkerbund unterstellt. Von 1935 bis 1945 gehörte Saarbrücken und
damit der Rastpfuhl zum Deutschen Reich.
Von 1945 bis 1947 unterstand das Saarland einer französischen
Militärregierung. Bis zum Beitritt des Saarlandes als 10. Bundesland
in die Bundesrepublik Deutschland zum 1. Januar 1957 das Saarland ein
(halb-)autonomer Staat.
Baubezirksgrenzen 1930-er Jahre
In die Grundkarte von Saarbrücken-Malstatt, herausgegeben 1932, der
Rastpfuhl im Rahmen einer "Generalplanung für Neu-Malstatt" in die drei
Bezirke "Rastpfuhl West", "Rastpfuhl Ost" und "6 Lebacher Landstraße"
aufgeteilt, s. Abb. 3.5. Wann nach 1932 die Einteilung erfolgte, ist
nicht bekannt. Da der Planbezirk "Lebacher Landstraße" zusätzlich auch
als "SS-Siedlung" bezeichnet ist, dürfte die die Karte erst nach
der Machtübernahme der Nationalsozialisten im Jahr 1933, aber vor der
Planung der Waldsiedlung entstanden sein, vgl.
Kap. 10.2. Informationen zu den Planungen einer
"SS-Grenzlandsiedlung" findet man in
Kap. 10.5 Nicht-realisierte Projekte.
Die In die Karte eingetragenen Planungsgrenzen wurden nach Norden hin
nicht weiter fortgeführt. Dies hängt zum einen mit der Blattgrenze der
zugrunde gelegten Karte zusammen, vermutlich aber auch mit dem Fakt,
dass zu der Zeit das fragliche Gebiet des Rastpfuhl im Norden noch
vollständig mit Wald bedeckt war.
Verwaltungsgrenzen 1947 bis mindestens 1965
Nach dem Ende des 2. Weltkriegs wurde die Stadt Saarbrücken in 26
Bezirke eingeteilt, um „
den Verkehr der Bevölkerung mit der
Verwaltung zu erleichtern“
. Die Bereiche des
heutigen Rastpfuhls westlich der Lebacher Straße zusammen mit dem
heutigen Distrikt 124 Leipziger Straße bildeten den Bezirk 12 "
Rastpfuhl
- Leipziger Straße". Der östliche obere Rastpfuhl wurde dem Bezirk
7 "
Rußhütte" zugeschlagen, die südlichen davon liegenden Gebiete
östlich der Lebacher Straße gehörten zum Bezirk 11 "
Jenneweg".
In [9] sind die Bezirksgrenzen für das Gebiet des Rastpfuhls im
wesentlichen beibehalten worden. Lediglich die Grenze zwischen den
Bezirken Jenneweg und Rußhütte wurde konkretisiert und entlang der
Rußhütter und der Amselstraße dargestellt. Auch die Nummerierung wurde
angepasst, s.a. Abb. 3.5.
Diese Einteilung in Bezirke dürfte mindestens bis zur Gebietsreform 1974
so beibehalten worden sein.[10]
Abb. 3.5: Verwaltungsgrenzen 1932 und 1947
Legende:
Baubezirke 1932
1 Rastpfuhl West
5 Rastpfuhl Ost
6 Lebacher Landstraße
(SS-Siedlung)
|
Bezirke 1947
7 Rußhütte
11 Jenneweg
12 Rastpfuhl -
Leipziger Straße |
Bezirke 1965
21 Rußhütte
25 Jenneweg
26 Rastpfuhl |
Quellen:
- Kloevekorn, Fritz: Saarbrücken. Werden, Vergehen,
Wiederauferstehen einer deutschen Grenzstadt.
Saarbrücker Zeitung, Saarbrücken, 1960.
- Plisch, Uta: Ein Blick zurück auf die Grafschaft Saarbrücken und
ihre Geschichte. Online
auf den "Saarland-Lese"-Seiten des Bertuch Verlags, Weimar
- Belculfine, Thomas: Zur Geschichte der Landeshauptstadt
Saarbrücken. Online
auf den Seiten "regionalgeschichte.net" des Instituts für
Geschichtliche Landeskunde an der Universität Mainz e.V., 2014
- Linksrheinische Gebiete (1794-1815) auf den Internetseiten
des Landschaftsverbands Rheinland (LVR)
- Köllner, Friedrich, Köllner, Adolf, Ruppersberg, Albert:
Geschichte der ehemaligen Grafschaft Saarbrücken, III.
Teil (Geschichte der Stadt Saarbrücken), 2. Band, 2. Auflage
1914. Nachdruck 1979, Verlag Saarbrücker Bücher St. Ingbert. ISBN 3-921
815-06-1
- Burg, Peter: Saarbrücken im revolutionären Wandel (1789-1815), in:
Wittenbrock, Rolf (Hrsg.): Die Geschichte der Stadt Saarbrücken, Bd.
1
- Grundkarte des Deutschen Reichs, Blatt Saarbrücken-Malstatt, Hrsg.
Reichsamt für Landesaufnahme, Berlin 1932, mit eingezeichneten
Baubezirksgrenzen und handschriftlichem Beiblatt (StA SB, Sign. V 60
– 23 (G60-23): Bebauungsplan für das Gebiet an der Leipziger und
Lebacher Straße (Neu-Malstatt) mit Plänen 1926 – 1937)
- Einteilung der Stadt in Stadtbezirke mit Karte und
Bevölkerungszahlen, 1947 (StA-SB, Sign. Dezernat GS 2, Mappe (I))
- Tietz, Bruno: Die sozialökonomische Entwicklung im Saarland und in
der Stadt Saarbrücken bis zum Jahre 1975.
Gesellschaft d. Förderer d. Handelsinstituts an d. Universität d.
Saarlandes e.V., 2. Auflage 1965
- Brenner, Esther: Eine Stadt, vier Bezirke, 20 Stadtteile. In:
Saarbrücker Zeitung v. 17. Mai 2022