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14.2.1 Der Rastpfuhler Hof im 18. Jahrhundert

Im vorliegenden Kapitel werden Einzelheiten zum Rastpfuhler Hof aufgeführt, wie er im 18. Jahrhundert als Temporalbestandshof geführt wurde, vgl. Kap. 14.2

Quellen
Die Informationen stammen überwiegend aus Karbachs Ausarbeitung zur Geschichte der Temporalbestände in der Grafschaft Saarbrücken und der Herrschaft Ottweiler des Fürstentums Nassau-Saarbrücken im 18. Jahrhundert.[1] Karbachs Werk basiert wiederum hauptsächlich auf historischen Dokumenten aus den Jahren 1728 – 1788, die in dem Dokument Acta betr die Schäferei zu dem Raschpuler Hof auf Malstatter Bann[2] zusammengefasst sind. Die 215 Blätter des Dokuments sind handschriftlich in der damals üblichen Kurrentschrift abgefasst.
Komprimierte Informationen zum Rastpfuhler Hof findet man außerdem in dem Buch Geschichte der ehemaligen Grafschaft Saarbrücken von Köllner und Ruppersberg.[3],[4]
Insbesondere mit Jahreszahlen versehene Detailinformationen sind Momentaufnahmen, die zwar höchstens für eine Pachtperiode streng gültig sind, aber dennoch eine gewisse Allgemeingültigkeit haben dürften.

Rastpfuhler Hof 1767

Abb. 14.6-1: Eingenordeter Ausschnitt aus der Auf den 4ten Theil des Maaßstaabs Verjüngter Extract Mohlstadter Bann Carte, den Raschpfuhler Hof [an der Cöllerthaler Straße] samt denen zunechst daran gelegenen Grundstücken. Verfertigt Saarbrücken 29. Mai 1767 von L: Haldy (aus [2]) - Vollständige Karte als PDF-Datei (1,75 MB)

In den Bannbüchern (Vorläufer der heutigen Grundbücher) der Dörfer Malstatt und Burbach aus den Jahren 1765ff [9] werden die Tracti (Plural von Tractus, vergleichbar mit heutigen Fluren), die den Rastpfuhl betreffen, als Ackerland, Garten, Wieß und Wald, sowie als ein unbrauchbarer Graben aufgeführt. Für Tractus 13 No. 4 (heute wäre das das Flurstück 4 auf Flur 13) werden 2 Häußer nebst Scheuer, Stallung und Hofgeringe (unmittelbarer Bereich um ein Haus) genannt, vgl. Abb. 14.7, gelbe Fläche. Die Größe der Fläche wird mit ½ Morgen und 15 ¾ Ruthen angegeben (ca. 1.500 m²).
In den Bannbüchern[9] enthalten ist außerdem ein Kapitel über Besondere Gerechtsame der Gemeinde Mohlstadt enthalten. Darin wurden u.a. die Nutzungsrechte („Gerechtsame“) festgeschrieben, insbesondere Weiderechte für das Vieh des Rastpfuhler Hofs und der Schäferei im Dorf Malstatt auf anderen Grundstücken.

Einzelheiten zum Rastpfuhler Hof
Gebäude und Inventar[6],[1]
In [2] ist ein sehr detailliertes Inventarium [6] enthalten Über den Raschpfuhler Hof und Mohlstadter Schäferey mit allen dazu gehörigen Gebäuden Vieh, Schiffs und Geschirr samt Gütern, wie [...] zum Theil durch verpflichtete [vereidigte] Schätzer aestimiret worden is. Mit Schiff und Geschirr wurden sämmtliche Werkzeuge u. Geräthe bezeichnet, welche der Landwirth zur Betreibung seiner Wirthschaft nöthig hat.[10] Neben Geräten und Werkzeug sind im Inventarium auch Möbel und Hausrat aufgelistet und dabei wie bei allen anderen Gegenständen der jeweilige Erhaltungszustand genannt.

Gebäude:
Zur Unterscheidung der Namen und Lage der Hofanlagen einschließlich Schäferei s. Kap. 14.2 Geschichte des Rastpfuhls im 18. und 19. Jahrhundert

Zum Hof gehörige Ländereien
of-
gering
(Nutz-)
Gärten
Wiesen Acker Wald Summe
0,2/
0,15[9] 
1,3 14,0 55,9 30,1 101,5
Tabelle 14.1: Hofflächen in ha (1763)[1]

Flächennutzung
Wiesen
Die Wiesen wurden als Weideflächen für das Vieh und zur Heuernte als Winterfutter genutzt.[1]
Wald
1728: Der Wald nördlich der Äcker, Wiesen und Gärten war dem Beständer [Pächter] der Beholtzigung nach der Forst- und Waldordnungen in ... sich frey zu bedienen, erlaubet.[5]
Äcker
Beim Rastpfuhler Hof wurden Roggen, Gerste und Hafer angebaut. Dabei wurde die verbesserte Dreifelderwirtschaft angewendet. Das bedeutet, dass im dritten Jahr schrittweise keine Flächen mehr brach liegen gelassen wurden und stattdessen Kartoffeln, Rüben oder Viehfutter angebaut wurden.[1],[11]
Viehwirtschaft
An Viehbestand sind folgende Zahlen bekannt:
1728: 99 Schafe, nicht mehr als 300 erlaubt [5]
1768: Rastpfuhler Hof: 6 Ochsen, 1 Sau mit 5 Ferkeln, 1 Eber
           Malstätter Schäferei: 215 Hammel [6]
Weiderechte
Der Pächter des Rastpfuhler Hofs konnte Weideflächen auf Malstatter, Burbacher und Völklinger Bann nutzen.[1] Diese waren grundbuchlich in den Bannbüchern verbrieft, s.a. oben.[9]

Pächter und jährlicher Pachtzins

Zeitraum    Pächter    Höhe der
jährlichen
Pacht [Gulden]
bekannte Zeit
für die Höhe der Pacht
1729-34 Johann Ludwig Huffschlag (1691-1761)[8] 302 1729
1734-40 Johann Peter Huppert, Meyer (Hilschbach) 280[3]
1740-46 Joseph Philippeau (Malstatt) 280/230[3] 1741/1740[3]
1747-52  Johann Nikolaus Weinranck (St. Johann) 176 1752
1753-58  Johann Jacob Pflug 500 1755-60
1759-67 Wilhelm und Georg Stephan Beilstein 550/530[3]  1763-68
1768-76 Philipp Groß, Balthasar Schlachter, Philipp Schlachter,
Eberhard Pflug (St. Johann)
550/580[3] 1770, 1772
1777-81  Hofrat Johann Röchling und Thomas Köhl (nur Schäferei) 352 1779
1782-87 Nikolaus Karcher & Genossen (nur Schäferei)  


Tabelle 14.2: Pächter und Pachtzins für den Rastpfuhler Hof einschl. Inventar, Ländereien, Viehbestand und aller Rechte (wie z.B. Weide- und Holzschlagrecht) [1],[5],[6]; teilweise abweichende Angaben in [3]

Bekannt ist der Pachtvertrag vom 16. Dezember 1728, gültig für 6 Jahre ab 1729. Der Vertrag ist handschriftlich in der damals üblichen Kurrentschrift abgefasst, hier eine Transkription mit erläuternden Anmerkungen.


Quellen:
  1. Karbach, Jürgen: Die Geschichte der Temporalbestände in der Grafschaft Saarbrücken und der Herrschaft Ottweiler des Fürstentums Nassau-Saarbrücken im 18. Jahrhundert. In: Beiträge zur Geschichte Saarbrückens, Zeitschrift für die Geschichte der Saargegend; Jg. 47. 1999, Hrsg.: Historischer Verein für die Saargegend e.V., Selbstverlag des Vereins, Saarbrücken, 1999, S. 86-157
  2. Acta betr die Schäferey zu dem Raschpuler Hof auf Malstatter Bann, 1728-1788. LA SB, Sign. NS II, Nr. 2754, Blatt 1-215
  3. Zur Siedlungsgeschichte des Rastpfuhls. In: Köllner, Friedrich, Köllner, Adolf, Ruppersberg, Albert: Geschichte der ehemaligen Grafschaft Saarbrücken, III. Teil (Geschichte der Stadt Saarbrücken), 2. Band, 2. Auflage 1914. Nachdruck 1979, Verlag Saarbrücker Bücher St. Ingbert. ISBN 3-921 815-06-1, S. 173f
  4. Höfe und Weiler auf dem Malstatt-Burbacher Bann. A.a.O, S. 192f
  5. Pachtvertrag vom 16. Dezember 1728 zum Herrschaftlichen Hof zu Mohlstatt. In: [2], Blatt 1-3
  6. Inventarium über den Raschpfuhler Hof und Mohlstadter Schäferey, 1768. In: [2] Blatt 162-183
  7. Informationen zur Meyerey Mohlstatt. In: Bericht von Christian Lex über den „Zustand derer unter das OberAmt Saarbrücken gehöriger Dorfschaften“, 1756. LA SB, Sign. N-S I 1
  8. Genealogische Daten von Johann Ludwig Hufschlag auf den Internet-Seiten von Kai Hackemesser, online
  9. Bannbücher der Dörfer Malstatt und Burbach: Realkataster, nach der Vermessung von Feldmesser Johann Wilhelm Meurer, 1765 ff. StA SB, BLF 30
  10. Stichwort Schiff und Geschirr in: Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 174, online
  11. Text zum Stichwort Verbesserte Dreifelderwirtschaft im AgriLexikon von i.m.a - information.medien.agrar e.V; online

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