">
.

8 Flächennutzung

8.1 Heutige Flächennutzung

Die unten stehende Grafik zeigt die aktuelle Flächennutzung auf dem Gebiet des Rastpfuhls (Stand 2021). Die Darstellung basiert auf dem amtlichen Flächennutzungsplan des Regionalverbands Saarbrücken [1], wurde aber den tatsächlichen Nutzungen entsprechend angepasst und teilweise weiter detailliert. Berücksichtigt wurden nur Flächen innerhalb der administrativen Grenzen des Rastpfuhls (Distrikt 126) mit der faktischen Erweiterung im Südosten, vgl. Kap. 3.
Das Waldgebiet im Norden wird nur ansatzweise betrachtet, da hier die Grenzen des Rastpfuhls willkürlich sind. Verkehrswege (Straßen) sind nicht gesondert dargestellt.

aktueller FNP
Abb. 8.1: Überblick über die aktuelle Flächennutzung auf dem Gebiet des Rastpfuhls
(höher aufgelöste Grafik, PDF-Datei 4,1 MB)

Aus der Grafik ist zu erkennen, dass die Wohnbebauung den überwiegenden Anteil der Fläche einnimmt. Die Wohnbaufläche wird hauptsächlich von reinen Wohnhäusern eingenommen (Einfamilienhäuser,  Doppel- und Reihenhäuser, Mehrfamilienhäuser, Geschosswohnbauten). Einzelheiten dazu s. Kap. 10). Daneben gibt es jedoch auch Wohn- und Geschäftshäuser wie insbesondere entlang der Straße "Rastpfuhl" oder der Rheinstraße am westlichen Ende.
Ebenso sind im Wohngebiet Praxen von "nicht störendem" Gewerbe (Ärzte, Physiotherapie, Rechtsanwälte, o.ä.) vorhanden. Näheres s. Kap. 12 und 13 zur Infrastruktur.
Die Gewerbegebiete sind Gebiete mit Einzel- bzw. Großhandelsbauten. Die Fläche mit dem Rastpfuhl-Carrée (Kap. 13.1.5) ist dabei im amtlichen Flächennutzungsplan als Sonderbaufläche ausgewiesen. Das Gewerbegebiet am Nordende des Jennewegs geht auf das Industriegebiet mit der ehemaligen "Ziegelei an der Schleifmühle" (s. Kap. 13.1.1) zurück und umfasst jetzt im Wesentlichen die Fläche mit den Bauten der in Konkurs gegangenen Saarbrücker Eisenhandelsgesellschaft (s. Kap. 12.1.2).
Die Bahnanlagen (Gleisflächen) der Deutschen Bahn am ehemaligen Bahnhof Schleifmühle gehören zwar teilweise formal zum Distrikt 126 Rastpfuhl, sollen aber wie in Kap. 3 erläutert, hier nicht weiter behandelt werden. Informationen zum Bahnhof Schleifmühle findet man in Kap. 11.3.2.
Zu den Flächen für den Gemeinbedarf gehören die Flächen der Bildungseinrichtungen (Rastpfuhl-Grundschule, F.-J.-Stengelschule, CTS-Schulzentrum und AWO-Akademie), Kindergärten, der Kirchen (St. Antonius, St. Paulus, ev. Kirche) und der Caritas-Klinik St. Theresia; näheres dazu s. Kap. 12.2. Wie schon im Kap. 13.2.2 "Kirche St. Paulus" erwähnt, wird eine Umnutzung der Flächen Ecke Rheinstraße-Lebacher Straße in Betracht gezogen.[2]
Bei den Waldflächen im Norden des Rastpfuhls handelt es sich um Staatswald (Eigentum des Bundeslands Saarland), der von der vom Landesbetrieb SaarForst bewirtschaftet wird, Revier Rastpfuhl/Püttlingen.[3] Der Wald gehört zum Saarkohlenwald und ist ein FFH (Fauna-Flora-Habitat)-Schutzgebiet.[4] Die Fläche des Waldgebiets, das dem Distrikt 126 Rastpfuhl zugeordnet ist, beträgt ca. 44,2 ha (442.000 m² =0,442 km²). Da es sich wie eingangs erwähnt, um eine willkürliche Grenzziehung handelt, ist die Flächenangabe auch in Relation zu Flächen mit anderer Nutzung, nur bedingt zweckdienlich.
Abgesehen von den Kleingartenanlagen, dem Grünstreifen entlang der Lebacher Landstraße und den Grünflächen wie z.B. das "Grüne U" (vgl. Kap. 12.4) innerhalb der Wohngebiete ist besonders das Rastbachtal mit den sich anschließenden Flächen am Geißenberg von Bedeutung.  Wegen des positiven Einflusses auf das Mikroklima (Frischluftversorgung) soll diese Grünfläche von verriegelnder Bebauung freigehalten werden, s.a. Kap. 5.[5]

Geißenberg Abb. 8.2: Grünfläche am Geißenberg
Platane ND
Abb. 8.3: Naturdenkmal (Platane von ca. 1790) zwischen Mosel- und Köllertalstraße [6] [7]


Die Kleingartenanlage Knappenroth rund um die Sportanlagen am Hauschildweg umfasst 65 Gärten, Näheres dazu s.  Kap. 10.4.
Nördlich des östlichen Abschnitts der Straße Im Knappenroth befindet sich ein ausgedehntes brachliegendes Gelände. Das Gebiet wurde größtenteils von der früheren Teerfabrik Sarg eingenommen, s. Kap. 13.1.2. Daher ist der Boden in diesem Bereich mit Schadstoffen belastet. Es ist davon auszugehen, dass zur Beseitigung der Altlasten vor einer eventuellen Bebauung der Boden abgetragen werden muss., wie dies vor der Errichtung der Mehrfamilienhäuser am westlichen Ende der (in diesem Teil ehemaligen) Brache erfolgen musste, vgl. Kap. 10,4, Abschnitt "Eifelstraße Süd/Knappenroth neu".
In Planungen Anfang der 1970er-Jahre waren die Flächen für das Großprojekt Knappenroth vorgesehen. Die Planungen wurden jedoch nicht umgesetzt, Näheres s. Kap. 10.5.5. Derzeit ist das Gelände in Folge von Gehölzsukzession weitgehend verbuscht.
Seit 2019 gibt es erneut Überlegungen, das Gelände sowie das sich östlich anschließende Gebiet der ehemaligen SEG (Saarbrücker Eisenhandelsgesellschaft) zu bebauen, s. a. Kap. 10.4.4 Oberer Jenneweg und Neubauten Im Knappenroth.

Quellen:
  1. interaktive Planzeichnung des Flächennutzungsplans auf den Internetseiten des Regionalverbands Saarbrücken mit Link zum GeoPortal des Saarlandes
  2. Stadtteilentwicklungskonzept „Unteres und Oberes Malstatt“  der Landeshauptstadt Saarbrücken, Stand  Januar 2011, Seite 19; PDF-Datei auf den Internetseiten der Landeshauptstadt Saarbrücken
  3. Informationen zum Landesbetrieb SaarForst auf den Internetseiten des Bundesland Saarland
  4. Landschaftsplan auf den Internetseiten des Regionalverbands Saarbrücken, "Gemeinde": Saarbrücken - Bezirk West, "Thema": Landschaftsplan
  5. Hück, Rainer u. Talkenberg, Dietmar: Kommunalwirtschaft und Daseinsvorsorge. In: Wittenbrock, Rolf (Hrsg.): Geschichte der Stadt Saarbrücken. SDV Saarländische Druckerei und Verlag, Saarbrücken 1999,  ISBN 978-3-930843-41-1, Band 2: Von der Zeit des stürmischen Wachstums bis zur Gegenwart; S. 558f
  6. Aufwertung des Stadtteils Malstatt: Landeshauptstadt arbeitet ab 25. Mai in der Mosel- und Köllertalstraße
    Internetseiten "Cityradio Saarland", online
  7. Informationstafel "Naturdenkmal Alte Platane Rastbachtal" am Verbindungsweg zwischen Köllertalstraße und Moselstraße

8.2 Statistische Daten (Flächen)

Die Gesamtfläche des Distrikts 126 Rastpfuhl beträgt ca. 198,1 ha (1,981 km²). Davon sind ca. 42,7 ha Wald, so dass sich für den Rastpfuhl ohne Wald eine Fläche in der Größe von ca. 155,4 ha ergibt. Darunter nimmt wiederum die Siedlungsfläche den größten Anteil ein (ca. 60 % bezogen auf die Gesamtfläche des Distrikts, ca. 76 % bezogen auf die Gesamtfläche ohne Wald)
Betrachtet man den Rastpfuhl in seinen faktischen Grenzen, also mit der Erweiterung im Südosten bis zur Rheinstraße, aber ohne die Gleisanlagen der Fischbachtalbahn, beträgt die Fläche ca. 164 ha, wiederum ohne die Waldflächen.

Quellen:

  1. Excel-Tabelle mit den Flächengrößen der Saarbrücker Distrikte, bereitgestellt am 27.01.2021 per E-Mail an den Autor vom Amt für Entwicklungsplanung, Statistik und Wahlen der Landeshauptstadt Saarbrücken
  2. eigene Messungen aus den Online-Karten des GeoPortals SL

8.3 Entwicklungskonzepte

In [1] und [2] wird dem Rastpfuhl ein hoher Entwicklungsstand attestiert. Das in [1] genannte Entwicklungspotenzial für die Wohnbebauung am Heubügel und am oberen Jenneweg ist weitgehend ausgeschöpft, vgl. Kap. 10.4.  Eine weitere Wohnbebauung auf den Brachflächen am Knappenroth wird jedoch wegen der Altlasten als problematisch angesehen, vgl. ebenso Kap. 10.4 sowie Kap. 13.1.2.
Bei den Verkehrsflächen wird eine Umverteilung zugunsten des Radverkehrs zwar als erstrebenswert, aber als kaum umsetzbar angesehen.
An mehr oder weniger konkreten Maßnahmen für den Rastpfuhl werden in [2] vorgeschlagen:
- Multifunktionales Stadtteilzentrum St. Paulus (Ziel 2/Nr.1)
- Verminderung des Verkehrslärms an den Hauptdurchgangsstraßen (Ziel 4/Nr. 3) durch Nachtfahrverbote für Lkw, tageszeitabhängige Geschwindigkeitsbegrenzungen
- Aufwertung von Plätzen und Anlagen (Grünes U, Trarbacher Platz, Bernkasteler Platz, Grünanlage Moselstraße/Rastbachweg) [3]

Quellen:
  1. Stadtplanungsamt der Stadt Saarbrücken (Hrsg.): Städtebauliches Entwicklungskonzept (SEKO) für die Landeshauptstadt Saarbrücken, Gesamtstadt, 2011. Online (PDF-Datei, ca. 4,65 MB)
  2. Landeshauptstadt Saarbrücken (Hrsg.): Stadtteilentwicklungskonzept „Unteres und Oberes Malstatt“ , Januar 2011.
    Online (PDF Datei, 2,7 MB)
    [3] Aufwertung des Stadtteils Malstatt: Landeshauptstadt arbeitet ab 25. Mai in der Mosel- und Köllertalstraße
    Internetseiten "Cityradio Saarland", online

8.4 Geschichtliches

8.4.1 Zeitliche Entwicklung
Ursprünglich dürfte das Gebiet des Rastpfuhls entsprechend der heutigen potenziellen natürlichen Vegetation mit Buchenwäldern bedeckt gewesen sein.[1], [2]
Die weitere Entwicklung der Flächennutzung lässt sich an historischen Karten und Luftbildern ablesen. Dabei ist zu bedenken, dass Karten erst ab Ende des 19. Jahrhunderts ausreichend genau sind. Bis heute ist zudem festzustellen, dass auch  amtlichen Karten oft einen teilweise veralteten Stand darstellen.

Waldflächen historisch
Abb. 8.4: Waldflächen in der Zeit ab ca. 1800 bis zum Bau der Waldsiedlung ab 1935
1: Ziegelei    2: Wohn(?)bebauung     3: Forsthaus    4: Pasteurschacht    5: Kloster

Grundsätzlich lässt sich jedoch feststellen, dass die sich die Grenze des Köllertaler Waldes im Laufe der Zeit immer mehr nach Norden verschob. Die abgeholzten Flächen dürften zunächst als Acker-, Garten- und Weideland genutzt worden sein.
In Abb. 8.4 sind die Waldflächen ab ca. 1800 dargestellt. Bis zum Bau des Rastpfuhler Hofs dürfte die Grenze des Köllertaler Waldes etwas weiter südlich gelegen haben, vgl. Kap. 14.2.  Nach [7] erstreckte sich "der Malstatter Wald früher [d.h. vor Mitte des 18. Jahrhunderts] von dem Rastpfuhl etwa 1000 Schritte [ca. 700 bis 750 m] nach Süden und nach Osten bis zur Fischbach". Dies entspricht in etwa einer Ausdehnung bis zur heutigen Rheinstraße.
Mit dem Bau der Waldsiedlung ab 1935 wurde der Wald in etwa bis auf das heutige Ausmaß zurückgedrängt. Wesentliche Ausnahme dabei ist insbesondere die Erschließung des Wohngebiets um die Straße Pasteurschacht ab Mitte der 1960er Jahre.
Neben der stetigen Zunahme von Siedlungsflächen, vgl. Kap. 10, verbunden mit der Zunahme an Gemeinbedarfsflächen, gab es etwa ab Anfang des 19. Jahrhunderts bis in die 1960er-Jahre nennenswerte Industrieansiedlungen. Darunter fallen insbesondere die verschiedenen Ziegeleien mit Lehmgruben, die letzte bestand bis in den 2. Weltkrieg hinein, s.a. Kap. 13.1.1, die Teerfabrik und der Pasteurschacht bis in die 1960er-Jahre, s.a. Kap. 13.1.2 bzw. Kap. 13.1.3. An größeren Gewerbeflächen ist nur noch das Gebiet am oberen Jenneweg vorhanden. Nach der Insolvenz der Saarbrücker Eisenhandelsgesellschaft ist das Gelände jedoch heute weitgehend ungenutzt, vgl. Kap 12.1.2.

8.4.2 Generalbebauungsplan von 1932
Als einzige historische Quelle, die Planungen aller Nutzungstypen umfasst, steht nur der Generalbebauungsplan der Stadt Saarbrücken, Stand Januar 1932, zur Verfügung, s. Abb. 8.5. [5] In Bezug auf die Begrifflichkeit entspricht der Generalbebauungsplan dem heutigen Flächennutzungsplan. Allerdings werden keine Flächen für den Gemeinbedarf ausgewiesen. So fällt die Fläche des Rastpfuhl-Krankenhauses unter Wohngebiet und die des Klosters unter Gartenfläche.

B-Plan 1932
Abb. 8.5: Ausschnitt aus dem Generalbebauungsplan der Stadt Saarbrücken, Stand Januar 1932, übertragen aus [5]
(höher aufgelöste Grafik, PDF-Datei 2,6 MB)

In den Planungen von 1932 weicht die Südgrenze des Dauerwalds nur geringfügig vom tatsächlichen Stand Anfang 1935 ab, vgl Abb. 8.4 und 8.5. Unter Dauerwald wurde und wird eine Waldform verstanden, bei dem ein Ausgleich zwischen Ökonomie und Ökologie angestrebt wird.[6]
Bemerkenswert sind die großen Flächen an Pacht- und Dauergärten. In [3] werden dabei die Gärten am Geißenberg als Hausgärten bezeichnet. Von den offensichtlich früher schon vorhandenen Kleingärten sind heute noch die Anlagen um das Sportgelände am Knappenroth und am oberen Jenneweg vorhanden.
Die dargestellten Garten- und Grünflächen wurden in Planungen nur knapp zwei Jahre später weiter ausgedehnt.[3] So wird der Grünzug , der sich entlang des Rastbachtals erstreckt und sich nördlich der heutigen Rheinstraße gabelt, in erweitertem Umfang beschrieben. Der westliche Ast sollte bis zum damaligen Waldrand an der damaligen Moselstraße nach Norden hin bestehen, der nordöstliche Ast über die Lebacher Straße hinaus bis zur heutigen Rußhütter Straße und dem Industriegebiet am oberen Jenneweg.[4] Zudem sollten die rückwärtigen Baulinien, also die von den Verkehrsflächen abgewandte Bebauungsgrenze, eine grünflächennahe Bebauung verhindern.[3] Die Bedeutung der Grünflächen als Frischluftschneise wurde offensichtlich schon damals erkannt, vgl. Kap. 10.4.3 Wohngebiete Rastpfuhl-West (Heubügel). Andererseits muss der Begriff "Frischluft" relativiert werden angesichts der oft vorherrschenden Südwest-Wetterlage und den bis spät in das 20. Jahrhundert vorhandenen Emissionen der Burbacher Hütte.
Für die in Abb. 8.5 eingezeichnet Sportanlagen an der heutigen Rußhütter Straße gab es in den 1930er-Jahren verschiedene abweichende Planungen, s. Kap. 12.4.2.
Das im Generalbebauungsplan 1932 eingezeichnete Industriegebiet umfasst nur die Flächen der damaligen Ziegelei und späteren Saarbrücker Eisenhandelsgesellschaft am oberen Jenneweg. Warum die Flächen der Teerfabrik Ernst Hugo Sarg in der Planzeichnung nicht berücksichtigt sind, muss ungeklärt bleiben.

Quellen:
  1. Karte der Potentiell Natürlichen Vegetation (PNV)  auf dem GeoPortal SL des saarländischen Landesamts für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung, Saarbrücken
  2. Bohn, Udo u. Welß, Walter: Die potenzielle natürliche Vegetation, Deutschlandkarte auf S. 85. In: Nationalatlas Bundesrepublik Deutschland – Klima, Pflanzen- und Tierwelt, 2003, online (PDF-Datei, 2,7 MB)
  3. Erläuterungsbericht des Städtischen Hochbauamts zu: Neu-Malstatt, Genereller Erschließungsplan einschl. Darstellung der Stadtrandsiedlung, Entwurf vom 15.12.33. In: StA SB Sign. V60–23 (G60-23): Bebauungsplan für das Gebiet an der Leipziger und Lebacher Straße (Neu-Malstatt) mit Plänen, 1926 – 1937
  4. Übersichtsplan 1:25.000 für die Zusammenhänge betr. den Straßenzug "Elbe - Deutsche Straße - Jenneweg" zum Bericht v. 29.1.1934,  a.a.O.
  5. Generalbebauungsplan der Stadt Saarbrücken, Fassung vom Januar 1932. In: Krueckemeyer, Dr. H. (Hrsg.): 25 Jahre Stadt Saarbrücken. SDV Verlag, Saarbrücken, 1934, Online
  6. Internetseiten der Arbeitsgemeinschaft Naturgemäße Waldwirtschaft Hessen e.V
  7. Köllner, Friedrich, Köllner, Adolf, Ruppersberg, Albert: Geschichte der ehemaligen Grafschaft Saarbrücken, III. Teil (Geschichte der Stadt Saarbrücken), 2. Band, 2. Auflage 1914. Nachdruck 1979, Verlag Saarbrücker Bücher St. Ingbert. ISBN 3-921 815-06-1
Startseite Kontakt Seitenanfang